Marktordnung


§1 Akzeptieren der Marktordnung
Mit dem Betreten des Geländes akzeptiert jeder Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher diese Marktordnung.

§2 Anweisungen des Veranstalters
Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit Platzverbot geahndet werden. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt.

§3 Benutzung des Parkplatzes
Die Parkgebühr ist bei der Einfahrt zu entrichten. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Parkers. Der Parkplatz ist sauber zu hinterlassen.

§4 Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.

§5 Müllentsorgung
Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Verursachter Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.

§6 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art auf dem ganzen Flohmarktgelände keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

§7 Werbung
Das Verteilen von Reklameblättern ist auf dem gesamten Gelände verboten.

§8 Verbotene Ware
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
– Waffen
– Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheberrecht verstößt – Artikel aus der Zeit des dritten Reichs, dessen Symbole (Hakenkreuze, SS-Runen, etc.) nicht unerkennbar gemacht wurden
– Tiere – Plagiate, Raubkopien – pyrotechnische Gegenstände

§9 Sonstiges
Auf dem ganzen Gelände gilt die StVO. Es muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fahrräder sind zu schieben. Hunde sind an der Leine zu führen.